Wer zahlt die Kosten bei einem Unfall?

Die anfallenden Unfallkosten – wie Schadensersatz, Gutachter und Rechtsanwalt – trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers von einem Unfall.

Bei einem Rechtsstreit müssen gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadensersatzprozess verloren hat. Dazu gehören auch die Gutachterkosten.

Dies ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Kfz-Sachverständigen engagiert hat und der Geschädigte zusätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragt. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, sich einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13).

Kfz Gutachter Schäfertöns

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Gutachten

Guido Schäfertöns
(Kfz-Gutachter)

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